| Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) | ||||
| Freiberuflich tätige Vermessungsingenieure
können durch das Wirtschaftministerium des Landes Baden-Württemberg
bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zu hoheitlichen Vermessungsarbeiten
öffentlich bestellt werden. Sie erhalten damit ein öffentliches
Amt, bleiben aber weiterhin Freiberufler. Sie bekommen einen Amtsbezirk zugewiesen. Sie führen bei ihrer Tätigkeit ein Amtssiegel mit dem kleinen Landeswappen. Die Grundlage zur Aufstellung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg, die Grundsätze zur Ausübung des öffentlichen Amtes sind in der ÖbV-Berufsordnung festgelegt, die das zuständige Landesministerium erläßt. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur führt im Auftrag von Privaten, Firmen, Gemeinden und staatlichen Stellen alle Vermessungsarbeiten an Grundstücken und Eigentumsgrenzen aus. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in das Liegenschaftskataster übernommen und bilden eine Grundlage für die Eintragung im Grundbuch. Als Freiberufler ist der ÖbVI ein unabhängiger Berater von Grundeigentümern und solchen die es werden wollen, wenn es um Eigentumsgrenzen geht. |
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| Zulassungsbezirke | ![]() |
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| Landkreise | Städte | |||
| Esslingen, Göppingen Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis Heidenheim, Alb-Donau-Kreis Biberach, Ravensburg Sigmaringen, Friedrichshafen |
Landeshauptstadt Stuttgart Esslingen, Aalen |
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